Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

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Re: Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

Beitrag  5er Russellbande u Snoopy am Mi Feb 15, 2012 1:58 pm

Lieben DANK Babs für deine Info.

Bei uns waren es Dachse da ging mein Tel. an den Wildhüter hier in OW. Er kam dann vorbei.

Wenn Katzen zu gelaufen sind durfte ich es über den Tierschutzverein abwickeln lassen und fuhr somit gleich zum TA.

Bei den 2 Hundis die angefahren einmal von unserem Nachbar und einmal von unserem ältesten Sohnemann Bruno gefunden wurden, fuhr ich so oder so zum TA und er verständigte über die Chipnummer die ANIS und somit ihre Besitzer.

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Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

Beitrag  Turbo-Kessy am Mi Feb 15, 2012 12:08 pm

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Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten


Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.


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